Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitarbeitervorsorge

Der 1. Teil des BMSVG ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden:

1. Entgelt im Sinne des bis 4 BMSVG ist der Monatsbezug gemäß sowie allfällige Sonderzahlungen gemäß .

2. Die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse hat durch den Gemeinderat zu erfolgen.

3. , , , 3 und 5, bis 7, , , und sind nicht anzuwenden.