Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Angelegenheiten, die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes besorgt werden, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Angelegenheiten, die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes besorgt werden, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.