Zulage für wachespezifische Belastungen
(1) Den Vertragsbediensteten des Gemeindewachdienstes gebührt bei Verwendung im Exekutivdienst für wachespezifische Belastungen eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt 4,37 % des Monatsentgelts der Verwendungsgruppe V2, Entlohnungsstufe 3, als Nebengebühr ().
(2) Auf diese Vergütung sind die und 78 Abs. 4 anzuwenden.
