Beitrag des Landes
Das Land Niederösterreich leistet einen jährlichen Beitrag in der Höhe, der sich aus der Differenz der Beiträge der Gemeinden und der Beiträge der Gemeindeärzte einerseits und dem Erfordernis des Pensionsverbandes anderseits ergibt. Dieser Beitrag ist in zwölf Monatsraten im Voraus an den Pensionsverband zu überweisen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
