Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger

Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger ist, wer eine Förderung im Sinne des erhalten hat. Als Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger gilt eine Person auch insoweit, als sie eine Leistung erhalten hat, die einer Personenmehrzahl ohne eigene Rechtspersönlichkeit gewährt worden ist, wenn die Personenmehrzahl ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht im Ergänzungsregister eingetragen worden ist ( -E-GovG).