Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ziele

Ziele des Gesetzes sind

1. die Umsetzung der Vereinbarung gemäß über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank, BGBl. I Nr. 138/2024,

2. die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Etablierung eines Förderberichtes sowie

3. die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Etablierung eines Gemeindeförderberichtes.