Ziele
Ziele des Gesetzes sind
1. die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank, BGBl. I Nr. 138/2024,
2. die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Etablierung eines Förderberichtes sowie
3. die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Etablierung eines Gemeindeförderberichtes.
