Kostentragung bei Waldbränden
Die Kostentragung bei Waldbränden wird durch das Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2023, geregelt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Kostentragung bei Waldbränden
Die Kostentragung bei Waldbränden wird durch das Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2023, geregelt.