Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück

Feuer- und Gefahrenpolizei

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt, sofern bundesgesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen, die Angelegenheiten der Feuer- und Gefahrenpolizei.