Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einteilung der Gemeinden in Risikoklassen

(1) Die Einteilung der Gemeinden in Risikoklassen erfolgt über die Risikofaktoren B und T, die entsprechend den in den Anhängen enthaltenen Bewertungsverfahren berechnet werden.

1. Der Risikofaktor B ergibt sich aus der Summe der Teilrisikofaktoren R1, R2, R3 und R4 abzüglich R5.

2. Der Risikofaktor T ergibt sich aus der Summe der Teilrisikofaktoren T1a und T1b.

(2) Den nach Abs. 1 errechneten Risikofaktoren B und T werden folgende Risikoklassen zugeordnet:

1. Risikofaktor B

Risikoklasse

0 - 3

Klasse B1

4 - 10

Klasse B2

11 - 17

Klasse B3

18 - 22

Klasse B4

23 - 27

Klasse B5

28 - 32

Klasse B6

33 - 37

Klasse B7

38 - 42

Klasse B8

43 - 47

Klasse B9

48 - 52

Klasse B10

53 - 57

Klasse B11

> 57

Klasse B12

2. Risikofaktor T

Risikoklasse

2 - 4

Klasse T1

5 - 7

Klasse T2

8 - 12

Klasse T3

(3) Soweit sich der Einsatzbereich der Feuerwehren einer Gemeinde über das Gemeindegebiet hinaus erstreckt, ist der Gesamtbereich zu betrachten. Die betroffenen Gemeinden haben bei der Bewertung gemäß Abs. 1 zusammenzuwirken.