Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. ALLGEMEINES

Zielsetzung

Dieses Gesetz soll die Familie als Form menschlichen Zusammenlebens unterstützen und fördern. Dabei soll die Eigenverantwortung der Familie und ihrer bereits bestehenden Vertretungen gefördert und ihre persönliche Freiheit nicht beeinträchtigt werden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.