Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen

Die Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen hat nach den Anhängen II und IV der Endenergieeffizienzrichtlinie () zu erfolgen, wobei den von der Europäischen Kommission harmonisierten Modellen Rechnung zu tragen ist.