3. Abschnitt
Handel mit nationalen Emissionszertifikaten
Handelsphasen
. Der nationale Emissionszertifikatehandel beginnt mit 1. Oktober 2022 und endet mit Überleitung in das EU ETS II mit 31. Dezember 2026 oder mit 31. Dezember 2027, sofern in Einklang mit § 37 Abs. 6 EZG 2011 die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten um ein Jahr verschoben wird. Er wird in zwei Phasen unterteilt:
1. Einführungsphase ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024
2. Überführungsphase ab dem 1. Jänner 2025
