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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

3. Abschnitt

Handel mit nationalen Emissionszertifikaten

Handelsphasen

. Der nationale Emissionszertifikatehandel beginnt mit 1. Oktober 2022 und endet mit Überleitung in das EU ETS II mit 31. Dezember 2026 oder mit 31. Dezember 2027, sofern in Einklang mit § 37 Abs. 6 EZG 2011 die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten um ein Jahr verschoben wird. Er wird in zwei Phasen unterteilt:

1. Einführungsphase ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024

2. Überführungsphase ab dem 1. Jänner 2025