§ 48. Zur Durchführung der Geschäfte im Rahmen des ESZB ist die Oesterreichische Nationalbank berechtigt, für Kreditinstitute, öffentliche Stellen und andere Marktteilnehmer Konten zu eröffnen und Vermögenswerte einschließlich Schuldbuchforderungen als Sicherheit hereinzunehmen.
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 31.12.2000 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen