Der in der Anlage dargestellte Teilbereich Sölktäler des mit den Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 1981, LGBI. Nr. 54 und 55, zu den Landschaftsschutzgebieten Nr. 11 und 12 erklärten Landschaftsraumes erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 73/1982
Änderung
LGBl. Nr. 15/1983 (KB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:
Anlage 1
(Anm: Auf Grund der Größe ist der Plan nicht elektronisch dokumentierbar.)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/1983
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
