Der mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25.Mai 1981, LGBl.Nr.42, zum Landschaftsschutzgebiet Nr.7 (Grebenzen-Furtnerteich) erklärte Landschaftsraum erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 72/1982
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl.Nr.65, wird verordnet:
Anlage 1
(Anm.: Auf Grund der Größe ist der Plan nicht elektronisch dokumentierbar.)
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
