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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1200/17-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 3 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. April 2000, ZI. IVW3-M-3122601/002-00, gemäß § 2 Abs. 1 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Sierndorf beschlossene Änderung der Ortschaftsnamen “Oberhautzenthal” und “Unterhautzenthal” auf “Oberhautzental” und “Unterhautzental” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.