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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1200/16-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß und 5 in Verbindung mit der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. Juli 1990, II/1-M-230/5-90, gemäß und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Rastenfeld beschlossene Änderung des Namens der Ortschaft Sperkenthal auf “Sperkental” genehmigt.

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. Juli 1990, II/1-M-298-90, gemäß und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bernhardsthal beschlossene Änderung des Namens der Ortschaft Reinthal auf “Reintal” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.