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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1000/17-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 1, 3 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 31. März 2009, Zl. IVW3-M-3120201/003-09, gemäß § 2 Abs. 1 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14, die vom Gemeindevorstand der Gemeinde Enzersfeld beschlossene Änderung des Gemeindenamens von “Enzersfeld” auf “Enzersfeld im Weinviertel” und die vom Gemeindevorstand der Gemeinde Enzersfeld beschlossene Änderung der Ortschaftsnamen “Enzersfeld” und “Königsbrunn” auf “Enzersfeld im Weinviertel” und “Königsbrunn im Weinviertel” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.