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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1200/18-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 3 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Dezember 2000, ZI. IVW3-M-3155201/003-00, gemäß § 2 Abs. 2, 4 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, für die Ortschaften Altenmarkt und Ysper als neuen Ortschaftsnamen “Yspertal” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.