Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Juli 1989, II/1-M-39/1-89, gemäß § 2 Abs. 1 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, die vom Gemeinderat der Gemeinde Alland am 30. März 1989 beschlossene Änderung des Namens der Ortschaft Raisenmarkt auf “Maria Raisenmarkt” genehmigt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. 1200/14-0
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
