← Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 30.06.2011.

Heutige Fassung öffnen

Besondere Verfahrensbestimmungen

. Die Behörde hat einen Aufenthaltstitel gemäß oder 44 Abs. 3 von Amts wegen zu erteilen, wenn eine Ausweisung des Drittstaatsangehörigen gemäß oder gemäß rechtskräftig auf Dauer für unzulässig erklärt wurde. gilt. Die Frist gemäß beginnt mit der Zustellung der gemäß oder zu übermittelnden Entscheidung an die Behörde.