Zuständigkeit
. Zuständig für die Vollziehung dieser Verordnung ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit
. Zuständig für die Vollziehung dieser Verordnung ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA).