Für die Erstellung des Stimmverzeichnisses zur Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes ist das in der Anlage enthaltene Muster zu verwenden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 68/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
Anlage
Stimmverzeichnis
für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes
für das Gebiet der Gemeinde(n, des Gemeindeteiles)
Lfd. Nr. | Familien- und Vorname(n) oder Firma | Geburts- datum | Wohnadresse oder Sitz (Standort) | Anmerkungen |
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Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
