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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 68/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Für die Erstellung des Stimmverzeichnisses zur Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes ist das in der Anlage enthaltene Muster zu verwenden.

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

Anlage

Stimmverzeichnis

für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes

für das Gebiet der Gemeinde(n, des Gemeindeteiles)

Lfd.

Nr.

Familien- und Vorname(n)

oder Firma

Geburts-

datum

Wohnadresse oder Sitz (Standort)

Anmerkungen

 

 

 

 

 

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.