2. Teil
Besonderer Teil
Museumsverband
. (1) Das Kunsthistorische Museum (KHM) mit Museum für Völkerkunde (MVK) und Österreichischem Theatermuseum (ÖTM) ist ein Verband aus drei Bundesmuseen unter einer gemeinsamen Geschäftsführung gemäß .
(2) Dem MVK und dem ÖTM stehen je eine wissenschaftliche Direktorin/ein wissenschaftlicher Direktor vor, die/der der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer, im Falle von zwei Geschäftführerinnen/Geschäftsführern, der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/dem wissenschaftlichen Geschäftsführer untersteht.
