Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Teil

Schlussbestimmungen

Verweisungen

. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder auf andere Verordnungen eines Mitglieds der Bundesregierung verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung jeweils geltenden Fassung anzuwenden.