Gliederung der Sammlung
. (1) Die Sammlung des MUMOK gliedert sich wie folgt:
1. Klassische Moderne;
2. Internationale Avantgarde mit Schwerpunkt in den 1960iger und 1970iger Jahren;
3. Wiener Gruppe und Wiener Aktionismus im Kontext internationaler Body-, Performancekunst und Aktionsmalerei;
4. Medienkunst;
5. Großskulpturen und Installationen seit den 1980er Jahren.
(2) Die Sammlung steht unbeschadet der Bestimmungen des des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 im Eigentum des Bundes. Die Objekte der Sammlung stehen gemäß § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923, unter Denkmalschutz. Erwerbungen bedürfen in Hinblick auf mögliche finanzielle Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der wissenschaftlichen Anstalt der Zustimmung durch das Kuratorium und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur entsprechend den in der Geschäftsordnung des Kuratoriums gemäß enthaltenen Bestimmungen.
(3) Eine Änderung der Gliederung der Sammlung bedarf der Zustimmung des Kuratoriums und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur.
