Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Untersuchungsumfang

. Die Untersuchungen gemäß haben jedenfalls

1. eine ausführliche Anamneseerhebung,

2. eine gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund),

3. die Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren und

4. die Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen einzuschließen.