Kinderbetreuungsgeld
. Die zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe gemäß § 7 KBGG erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben, sofern und 3 nichts anderes bestimmt, aus fünf ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren und fünf ärztlichen Untersuchungen des Kindes zu bestehen.
