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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 31.12.2004.

Heutige Fassung öffnen

Unterbrechung eines Rechtsstreits

. Das Verfahren über einen Rechtsstreit ist von Amts wegen zu unterbrechen, wenn die Entscheidung von einer Vorfrage abhängt, über die ein Verfahren nach beim Gericht oder der Gemeinde bereits anhängig ist.