Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 2 Abs. 1 der NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2024, LGBl. Nr. 46/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 3 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt:

1.

Neue monatliche Vergütung gemäß § 2 Abs. 1:

 

€ 7,05 pro m² Nutzfläche;

2.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 3 Abs. 2 Z 1:

 

€ 0,72 pro m² Nutzfläche;

3.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2:

 

€ 0,72 pro m² Nutzfläche.