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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 100/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Das für Personalangelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied der NÖ Landesgesundheitsagentur verlautbart gemäß § 5 Abs. 3 der NÖ LGA Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 71/2024:

Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 3 Abs. 1 der NÖ LGA Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 71/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 4 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt:

1.

Neue monatliche Vergütung gemäß § 3 Abs. 1:

 

€ 7,05 pro m² Nutzfläche

2.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 4 Abs. 2 Z 1:

 

€ 0,72 pro m² Nutzfläche

3.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 4 Abs. 2 Z 2:

 

€ 0,72 pro m² Nutzfläche

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.