Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 9

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ....................................................................................,

hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Einzelprüfungen

 

Unterrichtsfach

Beurteilung2

 

Berufskunde und Ethik

 

 

Management, Organisationslehre und Statistik

 

 

Betriebsführung

 

 

Rechtskunde

 

 

 

 

Teilnahme

 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Kommunikation, Verhandlungsführung und Konflikt-bewältigung

 

 

 

 

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

 

 

 

Beurteilung4

 

Pädagogik, Psychologie und Soziologie Unterrichtslehre und Lehrpraxis

 

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Ausübung von Lehraufgaben.

 

 

 

.........................................., am .......................................

 

 

 

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

 

 

 

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 

_____________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß oder angerechnet gemäß – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß oder angerechnet gemäß – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß – Zutreffendes einfügen.

5 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.