Nichtantreten und Wiederholen, Prüfungsgebühren – kommissionelle Abschlussprüfung
. bis 42 gelten auch für die Ausbildung für Lehraufgaben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nichtantreten und Wiederholen, Prüfungsgebühren – kommissionelle Abschlussprüfung
. bis 42 gelten auch für die Ausbildung für Lehraufgaben.