Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 8

Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation

Unterrichts- fach

Lehrinhalte

Std.

Lehrkraft

Art der Prüfung

Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation

  1. – Einführung in die Rehabilitation

– Physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster

  1. – Theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer, Einsatz von Gehhilfen sowie Gehtraining

  1. 10

  2. 10

  1. 20

Arzt gemäß  / Physiotherapeut

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

GESAMT

40

 

 

Praktische Ausbildung

Std.

Praktische Ausbildung in Einrichtungen, die der stationären Betreuung dienen

40