Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. Abschnitt

Militär-Luftaufklärer

Befähigungen für Militär-Luftaufklärer

. (1) Für den Militär-Luftaufklärerausweis kommt neben der Grundbefähigung die Lehrbefähigung in Betracht.

(2) Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Luftaufklärerausweises zu bescheinigen. Die Lehrbefähigung ist als Erweiterung im Militär-Luftaufklärerausweis einzutragen.

(3) Auf Militär-Luftaufklärer ist über die Bordtauglichkeit anzuwenden.