Eintragung in das Bergbuch
. Bergwerksberechtigungen gelten als unbewegliche Sachen und sind Gegenstand der Eintragung in das Bergbuch.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eintragung in das Bergbuch
. Bergwerksberechtigungen gelten als unbewegliche Sachen und sind Gegenstand der Eintragung in das Bergbuch.