Allgemeine Vorschriften
. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser und Quellwasser, soweit diese in zur Abgabe an den Letztverbraucher bestimmte Behältnisse abgefüllt sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Allgemeine Vorschriften
. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser und Quellwasser, soweit diese in zur Abgabe an den Letztverbraucher bestimmte Behältnisse abgefüllt sind.