Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Vorschriften

. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser und Quellwasser, soweit diese in zur Abgabe an den Letztverbraucher bestimmte Behältnisse abgefüllt sind.