Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ANHANG V

Grenzwerte für Rückstände in natürlichen Mineralwässern und Quellwässern, die mit ozonangereicherter Luft behandelt wurden

Rückstände der Behandlung

Grenzwerte in (µg/l)

Gelöstes Ozon

50

Bromate

3

Bromoforme

1