Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 28. Das Reifezeugnis der Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache gibt die gleichen Berechtigungen, insbesondere auch hinsichtlich der Zulassung zum Hochschulstudium, wie das Reifezeugnis einer gleichartigen österreichischen Bundesmittelschule mit deutscher Unterrichtssprache.