Streitbeilegung
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung oder Auslegung dieser Rahmenvereinbarung werden auf dem Verhandlungsweg zwischen den beiden Parteien geregelt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Streitbeilegung
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung oder Auslegung dieser Rahmenvereinbarung werden auf dem Verhandlungsweg zwischen den beiden Parteien geregelt.