Bescheinigung des militärischen Status
Der Doppelbürger, der sich auf die oder 4 berufen kann, hat gegenüber dem Staat, in dem er nicht zur Dienstleistung herangezogen wird, auf dessen Verlangen seinen militärischen Status durch Vorlage einer Bescheinigung, die dem Muster C im Anhang zum vorliegenden Abkommen entspricht, nachzuweisen.
