Zuständigkeit
. Für die Vollziehung dieser Verordnung und der in genannten Rechtsakte ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) zuständig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit
. Für die Vollziehung dieser Verordnung und der in genannten Rechtsakte ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) zuständig.