Lehrberuf Metallgießer/Metallgießerin
. (1) Der Lehrberuf Metallgießer/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Lehrberuf Metallgießer/Metallgießerin
. (1) Der Lehrberuf Metallgießer/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.