Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Klinische Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen

. Meldungen von klinischen Prüfungen oder von Leistungsbewertungsprüfungen und Meldungen über deren Abschluss gemäß , Meldungen von Änderungen am Prüfplan gemäß sowie Meldungen von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen gemäß haben bei Produkten der Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG und 98/79/EG an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu erfolgen.

Beachte: Im Anwendungsbereich der Medizinproduktemeldeverordnung 2024 gilt die Medizinproduktemeldeverordnung, BGBl. II Nr. 261/2011, nicht (vgl. BGBl. II Nr. 23/2024, ).