Form der Meldungen an die Gesundheit Österreich GmbH
. (1) Meldungen gemäß bis 3 haben online mittels einer webbasierten Eingabemaske an das Register zu erfolgen. Meldungen gemäß haben elektronisch mittels eines Formulars zu erfolgen, das auf der Website der Gesundheit Österreich GmbH von dieser zu veröffentlichen ist. Die Gesundheit Österreich GmbH hat Daten gemäß in das Register einzugeben.
(2) Die Meldepflichtigen gemäß bis 3 sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Meldungen verantwortlich.
(3) Die Meldepflichtigen gemäß haben nachträgliche Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen der übermittelten Daten unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Gesundheit Österreich GmbH hat Datensicherheitsmaßnahmen gemäß §§ 14 ff Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, zu ergreifen.
Beachte: Im Anwendungsbereich der Medizinproduktemeldeverordnung 2024 gilt die Medizinproduktemeldeverordnung, BGBl. II Nr. 261/2011, nicht (vgl. BGBl. II Nr. 23/2024, ).
