. Die Medaille darf von anderen Personen als dem Beliehenen nicht in der Öffentlichkeit getragen werden. Sie darf zu Lebzeiten des Besitzers nicht in das Eigentum anderer Personen übertragen werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Medaille darf von anderen Personen als dem Beliehenen nicht in der Öffentlichkeit getragen werden. Sie darf zu Lebzeiten des Besitzers nicht in das Eigentum anderer Personen übertragen werden.