Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 14. Die auf Grund der Verordnung vom 5. Jänner 1939, Deutsches R. G. Bl. I S. 23, vor den NS-Rechtsbetreuungsstellen abgeschlossenen Vergleiche bleiben Exekutionstitel im Sinne des .