. Auf die Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft und die Alpen Straßen Aktiengesellschaft sind die für Aktiengesellschaften allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, soweit sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt.
Schriftgröße: 100 %
