Aufhebung
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 32/2021
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und des § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz - COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:
Aufhebung
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.