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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 32/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und des § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz - COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:

Aufhebung

Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.