Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabenbefreiungen

. Die Übertragung von Liegenschaften und Vermögen von der Errichtungsgesellschaft auf die Betriebsgesellschaft ist von den bundesgesetzlichen Gebühren – einschließlich Gerichtsgebühren – und Abgaben, ausgenommen von der Umsatzsteuer, befreit.